Kinder, Jugend und Familie

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Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben es ungleich schwerer als nicht behinderte Kinder am Schulunterricht teilzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Eingliederungshilfe hat ihr Kind Anspruch auf Teilhabeassistenz während der Schulzeit und darüber hinaus auch in weiterführenden Schulen und während der Studienzeit.

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Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben es ungleich schwerer als nicht behinderte Kinder am Schulunterricht teilzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Eingliederungshilfe hat ihr Kind Anspruch auf Teilhabeassistenz während der Schulzeit und darüber hinaus auch in weiterführenden Schulen und während der Studienzeit.