Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen
Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung:
1. Ausbildungsjahr:
1. Halbjahr: Grundlagen Rettungsdienst. Erwerb des Führerscheins C1
2. Halbjahr: Durchführung und Organisation von Krankentransporten
2. Ausbildungsjahr:
Durchführung und Organisation von Notfalleinsätzen
3. Ausbildungsjahr:
Fachübergreifende Qualifikationen – Ausbildungsziel: Verantwortliche Übernahme des Notfalleinsatzes
Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf insgesamt 4.600 Stunden und gliedert sich wie folgt auf:
1.920 Stunden theoretische Unterrichtseinheiten
1.960 Stunden praktische Ausbildung auf einer Lehrrettungswache des Roten Kreuzes
720 Stunden praktische Ausbildung in der Klinik
Die Qualifikation zum Rettungssanitäter / zur Rettungssanitäterin vermittelt in vier Modulen die Grundlagen der Notfallversorgung in theoretischen Unterrichtseinheiten und praxisnahen Einsatzfeldern:
Modul 1: Theorieeinheit - vierwöchiger Lehrgang an einer Rettungsdienstschule
Modul 2: Praxismodul - vierwöchiges Klinikpraktikum in verschiedenen Einsatzbereichen
Modul 3: Praxismodul - vierwöchiges Praktikum an einer Lehrrettungswache des Roten Kreuzes
Modul 4: Abschlusslehrgang und Prüfung zum Rettungssanitäter / zur Rettungssanitäterin
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt der Einsatz auf dem Rettungswagen mit Führerscheinklasse C1.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.