DRK Ambulante Pflege

Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Deutsches Rotes Kreuz
Soziale Dienste Oberlahn gGmbH

Frankfurter Straße 31
35781 Weilburg

Tel.: 06471/9280-70
pflegedienst(at)drk-oberlahn(dot)de
 

24 Stunden Erreichbarkeit über
unser Notfalltelefon
 

Bürosprechzeiten:
Mo. – Do.: 8:00 – 14:00 Uhr
Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich zu erhalten.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

    • chronisch Kranke
    • kurzzeitig Erkrankte
    • behinderte Menschen
    • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege haben
    • Alle, die den Wunsch bzw. Bedarf an ambulanter Pflege haben!
  • Ambulanter Pflegedienst des DRK
    Foto: A. Zelck/DRK e. V.

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst in Weilburg. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Einläufe
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – was ist das?

Kann die Pflegekraft wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen, beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege an den Kosten der Ersatzpflege.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung ist: 
- dass ein Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) besteht
- dass die Pflege zu Hause stattfindet
- dass es eine offizielle Pflegeperson gibt, deren Verhinderung abgesichert werden soll.

In welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten?

Pro Kalenderjahr steht ein sogenannter „Gemeinsamer Jahresbetrag“ in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser kann für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege je nach Bedarf für bis zu 8 Wochen genutzt werden.

Wie kann ich diese Leistung erhalten?

Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Verhinderungspflege mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Sie detailliert beraten und über die Höhe der Leistung informieren können.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Ambulante Pflege Info Flyer

Hier können Sie sich unseren Info Flyer "Ambulante Pflege" herunterladen [Klick]

24 Stunden Rufbereitschaft Tel.: 06471/9280-70

DRK - Hausnotruf

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

DRK - Ambulante Wohngemeinschaften

Tagsüber können Pflegebedürftige in der DRK-Tagespflege betreut werden. Die Tagespflege bietet ihnen Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten.

DRK - Hausnotruf

Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

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