Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit so lange wie möglich zu erhalten.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst in Weilburg. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Verhinderungspflege – was ist das?
Kann die Pflegekraft wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen, beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege an den Kosten der Ersatzpflege.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung ist:
- dass ein Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) besteht
- dass die Pflege zu Hause stattfindet
- dass es eine offizielle Pflegeperson gibt, deren Verhinderung abgesichert werden soll.
In welcher Höhe beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten?
Pro Kalenderjahr steht ein sogenannter „Gemeinsamer Jahresbetrag“ in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser kann für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege je nach Bedarf für bis zu 8 Wochen genutzt werden.
Wie kann ich diese Leistung erhalten?
Wir empfehlen Ihnen, sich vor Beginn der Verhinderungspflege mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Sie detailliert beraten und über die Höhe der Leistung informieren können.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
Hier können Sie sich unseren Info Flyer "Ambulante Pflege" herunterladen [Klick]