Diesen Lehrgang bieten wir bei einer Gruppenstärke von 10 Personen an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung.
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen: